Ein Jobangebot annehmen
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Die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse
Gemäß dem Arbeitsrecht der VAE
Befristete Arbeitsverträge
Ein Arbeitnehmer kann bis zu drei Jahre befristet angestellt werden. Der Vertrag kann für die gleiche oder eine kürzere Dauer verlängert oder erneuert werden.
Wird der Vertrag bei Auslaufen nicht verlängert oder erneuert und führen die Vertragsparteien die Vertragsverpflichtungen dennoch fort, wird der Vertrag als unter den gleichen Bedingungen wie im Ursprungsvertrag erneuert angesehen.
Das Gesetz schreibt zudem vor, dass unbefristete Arbeitsverträge gemäß dieser Verfügung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des bestehenden Vertrags in befristete umgewandelt werden sollen und durch die Regierung für weitere Laufzeiten verlängert werden können, so wie es dem öffentlichen Interesse entspricht.
Probezeit
Die Probezeit eines neuen Mitarbeiters darf sechs Monate nicht überschreiten oder entsprechend verlängert werden. Wenn der Arbeitnehmer die Probezeit vollendet und den Dienst fortführt, zählt die Probezeit zu seiner Dienstzeit.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Probezeit aus beliebigem Grund kündigen möchte, muss er dies 14 Tage im Voraus schriftlich ankündigen.
Wettbewerbsausschluss
Arbeitgeber dürfen Klauseln zum Wettbewerbsausschluss in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Diese dürfen nicht über ein Maß hinausgehen, das zum Schutz berechtigter Unternehmensinteressen notwendig ist, und müssen zeitlich, örtlich und in Bezug auf die Art der Arbeit begrenzt sein. Die maximal zulässige Dauer beträgt zwei Jahre ab Ende des Arbeitsvertrags.